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Vertragserfüllungsbürgschaft

Wie Sie sich als Unternehmer bei Auftragsvergaben vor einer Insolvenz ihres Kunden schützen können

Gerade in Corona-Zeiten ist es unter Umständen sinnvoll, sich mit dem Gedanken einer möglichen Insolvenz ihres Kunden zu befassen. Besonders bei größeren Aufträgen mit einem hohen Auftragsvolumen kann dieser Gedanke zu mehr Vorsicht sinnvoll sein. Bevor Sie also einen Auftrag annehmen, sollten Sie sicherstellen, dass ihr Kunde Sie auch für die Durchführung bezahlen kann. Der Vertrag sollte nicht einseitig erfüllt werden und Sie nicht mit unnötigem Arbeitsaufwand stehenbleiben. Der administrative Aufwand bei der Schuldeneintreibung kann einen Unternehmer nämlich selbst in die Insolvenz treiben. Aus diesem Grund ist bereits im Vorfeld viel Planungsarbeit notwendig. Es gibt verschiedene Mittel und Wege, wie Sie sich vor einem Zahlungsausfall schützen können. Zu den bekanntesten Formen zählt vermutlich der vorzeitige Verkauf einer Forderung an einen Dienstleister. Diese Form der Forderungsveräußerung ist unter dem Begriff des Factorings bekannt und eine sehr beliebte Methode unter heimischen Unternehmen. Insbesondere bei großen und regelmäßig stattfindenden Transaktionen kann auf diese Weise auch eine gewisse Stabilität beim Zahlungsfluss erreicht werden.

Wie sich ein Auftraggeber vor Insolvenz des Auftragnehmers schützen kann

Im umgekehrten Fall gibt es ebenso Risiken, die zu bewerten sind. Auch der Auftraggeber hat sich gegebenenfalls vor der Insolvenz des Auftragnehmers zu schützen. Tragische Beispiele gibt es viele in der deutschen Wirtschaftshistorie. Heute werden Produktionsvorhaben meist zeitnah an bestimmte Herstellungsprozesse gebunden. Mit einem weiteren Produktionsausfall würde die gesamte Produktion stillstehen was enorme Kosten verursachen würde. Im Falle einer Insolvenz ist ein sehr hohes Maß an Ungewissheit verbunden. Gegen diese Risiken müssen sich Auftraggeber aber absichern. Es besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer sogenannten Vertragserfüllungsbürgschaft.

Details der Bürgschaftsvereinbarung

Sie dient der Absicherung des Auftraggebers vor einer Insolvenz des Auftragnehmers. Vor allem dient diese Bürgschaft in der Ausführungsphase den Auftraggeber ab. Sie geht aber weit über die Ausführungsphase hinaus und erreicht auch die Gewährleistungsphase. Damit ist auch eine Kombination aus Gewährleistungsphase und Ausführungsphase gegeben. Die Vereinbarung kann auf die individuellen Bedürfnisse hinaus angelegt werden. Die Laufzeit einer solchen Bürgschaft beginnt in der Regel bei der Auftragserteilung. Bestimmt wird sie durch die Anwendung der Verjährungsfrist auf den individuellen Fall bezogen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre.