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Die Sachversicherung wurde dafür erschaffen, dass dabei Sachen versichert werden. Hierbei wird ein Vertrag abgeschlossen, der eine privatrechtliche Grundlage hat. Geregelt wurde die Sachversicherung, bei der auch von der Individualversicherung gesprochen wird, zu einem geringen Teil im Versicherungsvertragsgesetz sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz. Was Leistungen und Gegenleistungen angeht, können die einzelnen Punkte individuell zwischen den Parteien des Vertrages vereinbart werden. Bei einer Sachversicherung kann es sich ebenso um eine Pflichtversicherung handeln.
Zu den Sach- beziehungsweise Individualversicherungen gehören die Personenversicherung, die Kompositversicherung sowie die Industrieversicherung und die Gewerbeversicherungen. Dabei wird die Personenversicherung innerhalb der Sachversicherung in die folgenden Versicherungszweige unterschieden: Es gibt die private Krankenversicherung, die private Krankenzusatzversicherung, die private Rentensicherung, die Risikolebensversicherung sowie die Lebensversicherung. Dabei handelt es sich um die Sachversicherung, die für das personenbedingte Risiko abgeschlossen werden.
Auch Schäden und Unfälle können abgesichert werden. Sie werden in die Kompositversicherung eingegliedert und beinhalten alle Versicherungsarten, die sich auf diese Versicherung beziehen. Die Krankenversicherung fällt nicht unter die Sachversicherung, da es insbesondere in diesem Fall darum geht, den Schutz für Sachwerte zu erhalten. Anderenfalls soll das Auftreten von Risiken bei der Haftung vermieden werden. In die Gruppe der Sachversicherung gehören zunächst die Kraftfahrtversicherung, die allgemeine Haftpflichtversicherung sowie die Unfallversicherung. Innerhalb der Kompositversicherung hat die Sachversicherung einen eigenen Teilbereich. Komplettiert wird das umfangreiche Angebot durch die Rechtsschutzversicherung, die Kautionsversicherung sowie um die Kredit-, Kautions- und Vertrauensversicherung.
Von Bedeutung sind im Rahmen der Sachversicherung beziehungsweise der Individualversicherung die Verträge für die Industrie und das Gewerbe. Allgemein gehalten handelt es sich bei diesen Versicherungen ebenso um Kompositversicherungen, die greifen, wenn der jeweilige Schadensfall eingetreten ist. So kann beispielsweise hier die Bauleistung gleichfalls wie die Produkthaftpflicht abgesichert werden. Ferner sind gerade für Betriebe die Maschinenversicherung sowie die Betriebsunterbrechungsversicherung ganz besonders wichtig, da auf diesem Wege die Schäden aus entstandenen Pausen nicht all zu groß ausfallen.
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Ein Kredit - abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“ - ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.
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