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Rentenversicherung

Mit einem Versicherungsvertrag ist es möglich, viele Leistungen abzudecken. Erschaffen wurde in diesem Zusammenhang die private Lebensversicherung, bei der jedoch von einer Lebensversicherung gesprochen werden kann. Schließlich gibt es durch die private Lebensversicherung die Möglichkeit, dass neben der normalen Rente ein weiterer Betrag durch die private Rentenversicherung monatlich ausgezahlt wird. Bei der privaten Rentenversicherung werden ebenfalls Unterscheidungen deutlich. So gibt es beispielsweise die Versicherung, die sofort beginnt als erste Unterscheidung. Dabei handelt es sich um eine Sofortrente, die in der Regel die private Rentenversicherung gegen einen Einmalbeitrag sofort gezahlt wird. Dazu ist es kaum möglich, Zuzahlungen zu leisten.

Außerdem kann die Leibrente gezahlt werden, wenn der Vertrag für eine private Rentenversicherung abgeschlossen wird. Dann handelt es sich um eine so genannte vorschüssige Rentenzahlung. Als Gegenstück gibt es hierbei die nachschüssige Rentenzahlung, bei der die private Rentenversicherung mit ihren Zahlungen dann beginnt, wenn die erste Periode der Rentenzahlungen abgeschlossen wurde. Ebenso gibt es die so genannte aufgeschobene Rentenversicherung. Hierbei werden in die private Rentenversicherung ein bestimmter einmaliger Beitrag oder aber im laufenden Rhythmus Beiträge eingezahlt. Gleichzeitig wird ein Zeitpunkt festgelegt, nach dem die Zahlung durch die private Rentenversicherung erst beginnt. Dies ist in diesem Fall die so genannte Aufschubzeit, wobei nur während dieser Zeit die Zahlung von Beiträgen vorgenommen werden kann.

Eine Gesundheitsprüfung wird durch die private Rentenversicherung nicht angefordert, da von einer guten Gesundheit eines jeden Versicherten erst einmal ausgegangen wird. Es wird also das gedeckt, dass die Personen mit einem Vertrag durch die private Rentenversicherung ein langes Leben haben. Dadurch ergeben sich allerdings Veränderungen im Hinblick auf einen Risikobeitrag. Dieser findet hier nämlich keine Berücksichtigung, da in die private Rentenversicherung die Kosten für einen Todesfall nicht mit einfließen. Die Kosten für eine lange Erlebniszeit dieser Versicherung werden aus den Verträgen gedeckt, deren Inhaber die Vertragserfüllung nicht mehr erleben durften.



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Ein Kredit - abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“ - ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.

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