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Als Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt die private Krankenversicherung, auch als PKV bekannt. Es handelt sich um ein Unternehmen, das privatrechtlich organisiert ist, bei denen sich Mitglieder versichern können. Dabei besteht die Möglichkeit, sich bei Krankheit oder nach einem Unfall behandeln zu lassen. Die private Krankenversicherung erstattet dann die Kosten für diese Behandlungen je nach Versicherungsart, die zunächst von den Versicherten zu tragen sind.
Es gibt drei Möglichkeiten, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dazu gehört die Vollversicherung, wobei gesamten Behandlungskosten während einer Erkrankung oder die Folgekosten eines Unfalles. Das bedeutet mindestens, dass die private Krankenversicherung im Mindestfall die Kosten für eine ambulante Behandlung sowie den stationären Aufenthalt trägt. Etwas anders ist es, wenn die Möglichkeit der Teilversicherung durch die private Krankenversicherung genutzt wird. In diesem Fall werden Teile der Krankheitskosten übernommen. Während bei stationären Aufenthalten die Rechnung durch das jeweilige Krankenhaus direkt der Versicherung übermittelt wird, erhalten die Patienten bei einer ambulanten Behandlung vom Arzt eine Rechnung. Diese und weitere Rezepte sind zur Abrechnung an die jeweilige PKV einzureichen, die eine Kostenerstattung vornehmen, wenn die Unterlagen geprüft wurden.
Mögliche Personen, die diese Form der privaten Krankenversicherung nutzen, sind Beamte. Diese können auf ihrer Dienststelle die Beihilfe für die Behandlungskosten in Anspruch nehmen. Natürlich ist es ebenso möglich, die Zusatzversicherung einer solchen Gesellschaft in Anspruch zu nehmen. Dabei werden durch die private Krankenversicherung Risiken abgedeckt, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mit abgedeckt sind. Um in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die je nach Art der gewählten Versicherungsform erfüllt werden müssen. So sind das Alter und das Geschlecht ebenso wie der Gesundheitszustand für die private Krankenversicherung ein wichtiges Kriterium. Besonders beachtet wird hier der Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Gibt es dabei Vorerkrankungen, kann die private Krankenversicherung unter Umständen einen Ausschlussgrund aus der Versicherung sehen.
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Ein Kredit - abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“ - ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.
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