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Bei einer Lebensversicherung wird das Risiko wirtschaftlich abgedeckt, wenn es um ein langes Leben oder einen möglichen Todesfall geht. Dazu wird im Vertrag die Vereinbarung einer bestimmten Summe schriftlich festgelegt, die in zwei Fällen als so genannte Versicherungsleistung ausgezahlt wird. Diese Versicherungsleistung wurde beim Abschluss des Vertrages vereinbart. Zum einen ist dies der Eintritt des Todesfalls innerhalb der Vertragslaufzeit der Lebensversicherung. Andererseits wird der Versicherungsbetrag inklusive der Leistungen fällig, wenn die gesamte Laufzeit des Vertrages erreicht wurde. Schließlich ist oder wird hier der Abschluss einer Summenversicherung erfolgen. Dann wird der Betrag im Leistungsfalle entweder an die in der Lebensversicherung eingetragene Person und aber an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Die Lebensversicherung ist eine Individualversicherung und zugleich eine Personenversicherung, da schließlich die Person hier die entsprechenden Risiken birgt. Zur Auszahlung gelangt der Vertrag aus der Lebensversicherung in jedem Fall, unabhängig davon, wie hoch der Schaden ist. Ein Leistungsfall kann hierbei ebenso eintreten, wenn zum Beispiel eine schwere Krankheit vorliegt. Unter anderem wird dadurch die private Rentenversicherung als eine Art der Lebensversicherung angesehen, was durch eine ähnliche Vorgehensweise deutlich wird. Nur wird in diesem Fall bei Vertragsabschluß der Lebensversicherung eine monatliche Zahlung fällig, so dass der Begriff Rentenversicherung erschaffen wurde.
Von Bedeutung sind bei der Lebensversicherung insbesondere die Risikoversicherung, die kapitalbildende Versicherung, die fondsgebundene Versicherung sowie die Kapitalversicherung. Heute können nicht mehr alle Beiträge im Rahmen der Steuer geltend gemacht werden. Die Chance besteht jedoch für Personen, die einen Riester-Vertrag oder gar eine Rürup-Rente abschließen. Ebenso ist es seit einiger Zeit jetzt möglich, die Beiträge für einen fondsgebundenen Vertrag in der Steuererklärung aufzuführen. Alle Fälle haben gemeinsam, dass hierbei die Höchstsätze geltend gemacht werden können. Insofern hat sich die Lebensversicherung, deren Geschichte im Jahr 1583 begann, ganz bedeutsam weiter entwickelt. Zur damaligen Zeit wurde der erste Lebensversicherungsvertrag unterzeichnet, der noch heute bekannt ist.
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Ein Kredit - abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“ - ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.
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