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Berufsunfähigkeit

Es ist niemandem zu wünschen und doch gibt es das Risiko der Berufsunfähigkeit. Die Ursachen können in der Ausübung des Berufes liegen, durch den Menschen erkranken, einen Unfall erleiden oder gar eine Invalidität erleben können. Wenn dieses ärztlich bestätigt wurde und eine Dauerhaftigkeit gegeben ist, dann kann die Versicherung zur Berufsunfähigkeit den Schaden ein wenig mindern. Eine Ausübung des Berufes ist ja plötzlich nicht mehr in dem derzeitigen Beruf möglich. Allerdings kann hierbei ein anderer Beruf ergriffen werden, der zur Verfassung der Person paßt. Bei den Kriterien im Hinblick auf die Berufsunfähigkeit ist der Spielraum nicht soweit ausgedehnt wie der einer eventuellen Erwerbsunfähigkeit. Damit ein gewisser Schutz bei Berufsunfähigkeit gegeben ist, gibt es die Möglichkeit einer Versicherung. In der Regel tritt der Versicherungsfall ein, wenn diese zu mindestens 50 Prozent gegeben ist. Wird ein Vertrag dahingehend abgeschlossen, so gilt dieser gleichzeitig, wenn einmal die Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird.

Inzwischen gibt es allerdings Neuregelungen bezüglich der Berufsunfähigkeit, die seit dem 1. Januar 2001 gelten. Dies betrifft die Regelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei werden die Feststellungen, dass eine Person einen bestimmten Beruf nicht mehr ausüben kann, nur noch selten akzeptiert. Nur Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, haben die Möglichkeit zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit. In Frage kommt jedoch bei der Berufsunfähigkeit nur eine teilweise Erwerbsminderung, wobei § 240 des sechsten Sozialgesetzbuches die Grundlage bildet. Möglicherweise wird auch festgestellt, dass ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit nur noch zu 50 Prozent erfüllen kann. Dann greift wiederum die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit und leistet schon ab der ersten Pflegestufe Zahlungen, damit der Verlust nicht zu groß ist.

Immer häufiger sind Menschen aufgrund psychischer Belastungen von der Berufsunfähigkeit betroffen. Die Krankheiten haben sehr langsam begonnen, was auch bei körperlichen Beschwerden der Fall ist. Ein umfassendes ärztliches Gutachten verschafft Klarheit über den Grad dieser Erkrankung.

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Ein Kredit - abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“ - ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.

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